Arbeitszeiterfassung wird verpflichtend geregelt
Arbeitszeiterfassung Neues Urteil zur Arbeitszeiterfassung bestätigt: Die Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgeber ist verpflichtend geregelt und keinesfalls auf freiwilliger Basis abbildbar. Zudem reicht eine Erfassung der vergütungsrechtlichen Arbeitszeit nicht aus, es muss die arbeitsschutzrechtliche Arbeitszeit erfasst werden. Dies bedeutet u.a., dass eine pauschale Erfassung der Pausen nicht ausreicht. Es müssen sämtliche Arbeitszeiten erfasst und Über- Unterschreitungen dokumentiert […]
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