Arbeitszeiterfassung wird verpflichtend geregelt

Arbeitszeiterfassung

Neues Urteil zur Arbeitszeiterfassung bestätigt: Die Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgeber ist verpflichtend geregelt und keinesfalls auf freiwilliger Basis abbildbar. Zudem reicht eine Erfassung der vergütungsrechtlichen Arbeitszeit nicht aus, es muss die arbeitsschutzrechtliche Arbeitszeit erfasst werden.

Dies bedeutet u.a., dass eine pauschale Erfassung der Pausen nicht ausreicht. Es müssen sämtliche Arbeitszeiten erfasst und Über- Unterschreitungen dokumentiert und überprüft werden.

Nicht ausreichend ist ein Arbeitszeiterfassungssystem (wie Terminals etc.) welches den Beginn, Pausen und die Endzeit erfasst aber die Daten nicht auf Validität und arbeitsschutzrechtliche Gesetzeskonformität überprüft? Urlaub, Krankheiten, tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeiten sowie die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten müssen aktiv überwacht werden.

Hier kommen unsere LAP-Programme zum Einsatz, mit deren Hilfe Sie über die App oder ein Terminal die Arbeitszeit erfassen und über unseren Dienstplan erfolgt die intelligente Überprüfung.

Sicherheit für Sie, damit Sie sich auch weiterhin auf das Wesentliche Ihrer Arbeit konzentrieren können.